Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber
in der Region Starnberg-Ammersee
Sehr geehrte Gäste,
die Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH
– nachstehend gwt abgekürzt – und die Orte und Regionen bieten über die Buchungsplattform
https://www.starnbergammersee.de Unterkünfte ihrer gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und
Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot an. Die
nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie
diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung der gwt; Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen
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Die
gwt ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und
Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
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Soweit die
gwt weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein
wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der gwt selbst darstellen, noch als solches beworben werden, hat die
gwt lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.
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Die
gwt hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen
für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der gwt vorliegen.
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Unbeschadet der Verpflichtungen
der gwt als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im
Falle einer Inkassotätigkeit der gwt) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die gwt
im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach
Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und
Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
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Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für
Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von gwt auf der Internetseite https://www.starnbergammersee.de herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote
sind.
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Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem
Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren, sowie ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu
treffen.
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Vertragsschluss
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Für alle Buchungsarten gilt:
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Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der
Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
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Reisemittler und Buchungsstellen, mit Ausnahme der gwt und der örtlichen Tourismusstellen selbst, sind vom Gastgeber nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des
Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen.
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Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der gwt oder dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den
Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
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Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
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Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
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Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
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Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche
und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen
zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder
telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende zusätzliche schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
nicht zugeht.
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Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches
Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag,
ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zustande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot ggf. genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen
oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
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Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
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Dem Gast wird der Ablauf der Online-Buchung erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Online-Buchung angegebenen
Vertragssprachen sind angegeben.
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Soweit der Vertragstext vom Gastgeber oder im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Gast über diese Speicherung und die
Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
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Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des
Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
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Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen
eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
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Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande.
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Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung
der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zustande. In diesem Fall wird dem Gast
die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten
zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer
solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
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Die gwt weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe,
Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die
gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der
Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall
besteht kein Widerrufsrecht.
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Reservierungen
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Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei
entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung
mit dem Gastgeber möglich.
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Bei gewerblichen Auftraggebern können Reservierungen auch als Festoption (die Buchung
wird verbindlich, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist storniert wird)
oder Verfallsoption (die Buchung erlischt, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist bestätigt wird) vereinbart werden. Falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Optionen grundsätzlich
Verfallsoptionen.
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Ist eine Reservierung nicht ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2 dieser
Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
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Ist bei Privatgästen eine unverbindliche Reservierung
vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht
dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung durch den Gast
fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig einer vom Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
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Preise und Leistungen
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Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise
sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können
Gästebeitrag sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen
werden.
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Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchungsgrundlage bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende
Vereinbarungen in Textform zu treffen.
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Zahlung
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Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang der
Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreitetem Angebot) kann der Gastgeber, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe der Anzahlung getroffen wurde, eine
Anzahlung in Höhe von 20% verlangen, die an den Gastgeber zu bezahlen ist.
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Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts
anderes vereinbart ist.
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Bei Buchungen, die kürzer als 7 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung an den Gastgeber
bei der Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten.
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Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies
vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
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Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung bzw. die Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit
angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist,
kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gem. Ziffer 7 dieser Bedingungen zu fordern.
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An- und Abreise
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Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00
Uhr zu erfolgen.
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Für spätere Anreisen gilt:
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Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die
gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
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Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen
über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
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Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die
Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten wenn der Gastgeber vertraglich oder
gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. Nichtbelegung einzustehen hat.
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Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung
spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle
eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
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Rücktritt und Nichtanreise
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Im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtanreise bleibt der Anspruch des
Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im
Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf,
fristgerecht zugeht.
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Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne
Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der
Unterkunft zu bemühen.
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Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige
Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziffer 7.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen
lassen.
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Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist
der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 7.3. anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der
Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung von Gästebeiträgen):
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Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne
Verpflegung 90%
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Bei Übernachtung/Frühstück 80%
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Bei Halbpension 70%
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Bei Vollpension 60%
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Es bleibt dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten
Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden haben. Im Falle eines solchen Nachweises
ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
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Die vorstehenden Regelungen gelten auch für
einen Abbruch des Aufenthalts durch den Gast, soweit der Abbruch nicht durch ein gesetzliches oder vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht des Gastes gerechtfertigt ist oder der Gastgeber aus
anderen Gründen den Abbruch des Aufenthalts zu vertreten hat oder dieser ursächlich durch Umstände begründet wird, die ausschließlich in der Risikosphäre des Gastgebers
liegen.
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Der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend
empfohlen.
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Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber, nicht die gwt zu richten und sollte im Interesse des Gastes in
Textform erfolgen.
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Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Kündigung durch den Gastgeber; Mitnahme von
Tieren
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Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in
Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von
Unterkunftskontingenten, sind nicht gestattet.
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Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen nur
bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden, nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
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Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der gwt erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die
Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
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Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat zuvor dem
Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein
besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
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Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen
diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe
verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigt.
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Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet
einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 7. entsprechend.
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Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem
Corona-Virus)
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Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter
Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
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Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen
von gwt und den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber
unverzüglich zu verständigen.
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Haftungsbeschränkung
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Der Gastgeber haftet unbeschränkt, soweit
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der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
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soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
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Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch
diese Regelung unberührt.
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Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des
Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der
Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
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Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
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Die gwt und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder gwt, noch der Gastgeber derzeit an einer
freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für
die gwt oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im
elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
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Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber bzw. der gwt findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
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Der Gast kann den Gastgeber nur an deren Sitz verklagen.
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Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
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Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf
den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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© Urheberrechtlich geschützt; Noll I Hütten I Dukic
Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2022-2023.
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Vermittler der Unterkünfte
ist:
Gesellschaft für Wirtschafts- und
Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH
Tourist Information
Vertreten durch Christoph Winkelkötter
Hauptstraße 1
82319 Starnberg
Telefon: +49 (0) 8151 /90 60 0
Telefax: +49 (0) 8151 /90 60 90
E-Mail: touristinfo@starnbergammersee.de
Internet: https://www.starnbergammersee.de
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